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Jahnstraße 10 | 75365 Calw-Stammheim

Freibad Calw-Stammheim

Haus- und Badeordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Haus- und Badeordnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Haus- und Badeordnung (nachfolgend auch „Haus- und Badeordnung“) regeln das Zustandekommen und den Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badegast und der Stadtwerke Calw GmbH hinsichtlich der Nutzung des Freibad Calw-Stammheim, Jahnstraße 10, 75365 Calw (nachfolgend auch „Freibad“), sowie die einzuhaltenden Verhaltensregeln während dem Aufenthalt im Freibad.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Mit Betreten des Freibads werden diese AGB vom Besucher und von den von ihm ein-geladenen Gästen anerkannt. Diese gelten für die Benutzung sämtlicher zum Freibad gehörenden Einrichtungen, Umkleidekabinen und Sanitärräume, Gastronomie-, Aufenthalts- und Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten und Zuwege, sowie Parkplätze.
  2. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb im Freibad. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen aufgrund einer entsprechenden Absprache im Einzelfall zugelassen werden.

§ 2 Öffnungszeiten, Badezeiten, Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise sind im Bereich der Kasse ausgehängt. Sie finden die Öffnungszeiten und gültigen Preise auch auf der Homepage www.freibad-stammheim.de.
  2. Die Badezone ist 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen (Ende der Badezeit). Der Kassenschluss und Ende des Einlasses in das Freibad ist 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

§ 3 Zutritt ins Freibad, Verlust von Eintrittskarten

  1. Der Eintritt ins Freibad setzt eine gültige Eintrittskarte voraus. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Anhang und auf die ergänzend zu dieser Haus- und Badeordnung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Erwerb des E-Tickets verwiesen. Kinder bis 3 Jahre und Begleitpersonen für Personen mit Behinderung haben generell kostenfreien Eintritt.
  2. Das Ticket ist während des Aufenthalts im Bad mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen.
  3. Falls ein Badegast schuldhaft ohne gültige Eintrittskarte eingetreten ist, muss dieser das Freibad unverzüglich verlassen, den Eintrittspreis nachbezahlen und eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass hierdurch keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die Erstattung einer Anzeige und die Erteilung eines Hausverbotes bleibt vorbehalten.
  4. Schuldhaft verlorene Eintritts- und Mehrfachkarten werden nicht ersetzt. (Personalisierte) Dauerkarten, welche verloren gegangen sind, können vom Kassenpersonal gesperrt werden. Eine Ersatzdauerkarte kann gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € neu ausgestellt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass hierdurch keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

§ 4 Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen

  1. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Wasserrutschen) sind möglich und werden entsprechen – u.a. am relevanten Ort – bekannt gemacht (in der Regel durch Beschilderung oder Aushang).
  2. Im Falle einer Inanspruchnahme von ermäßigten Eintrittstarifen ist beim Eintritt auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  3. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Nutzung des Freibades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet, wenn ein gefahrloser Besuch andernfalls nicht möglich ist.
  4. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
    a. die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, und hierdurch die Badesicherheit bzw. die Sicherheit anderer Besucher gefährden können,
    b. die Tiere mit sich führen,
    c. die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Falle eines begründeten kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
    d. Wenn in ihrer Person sonstige zwingende Gründe bestehen, die die Untersagung des Eintritts rechtfertigen.

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  2. Die Einrichtung des Freibads sowie die erhältlichen Leihartikel sind von jedem Badegast pfleglich zu behandeln.
  3. Für schuldhaft verursachte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand nach billigem Ermessen festgelegt wird.
  4. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung. Diese sind einzuhalten.
  5. Die Badegäste dürfen die Barfußbereiche nicht mit Straßenschuhen betreten. Mitgebrachte Hilfsmittel, wie z. B. Rollstühle und Rollatoren, sollten von den Badegästen oder deren Begleitpersonen vor Betreten der Barfußbereiche gereinigt werden, um Verunreinigungen zu vermeiden.
  6. Musikinstrumente, Ton- und Bildwiedergabegeräte und andere Medien dürfen von Badegästen nicht benutzt werden, wenn sich dadurch andere Badegäste belästigt fühlen könnten.
  7. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
  8. Vor der Benutzung der Schwimmbecken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  9. Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
  10. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist erlaubt, wenn das Aufsichtspersonal diesem zugestimmt hat. Jedoch gilt dies nicht im Schwimmerbereich, hier sind diese generell nicht erlaubt.
  11. Das Mitbringen von zerbrechlichen Behältern (z. B. aus Glas und Porzellan, etc.) ist den Badegästen untersagt.
  12. Im Kleinkinderbereich und im Bereich der Schwimmbecken, sowie auch in den Gebäuden des Freibades ist Rauchen verboten. Das Freibad sollte darüber hinaus nicht mit Zigarettenresten verunreinigt werden. Das Rauchverbot gilt auch für die elektrische Zigarette.
  13. Fundsachen sind an das Freibadpersonal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  14. Die Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Badegast nur während dem Besuch des Freibades zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Das Freibadpersonal kann nach Betriebsschluss alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer öffnen und ggf. räumen. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
  15. Das Reservieren von Liegen und Stühle mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Das Freibadpersonal kann im Bedarfsfall die reservierten Liegen und Stühle räumen.
  16. Die Nutzung der vorhandenen Spielgeräte (z. B. Slackline, Kletterwand, Hüpfkissen, etc.) im Freibad Calw-Stammheim erfolgt auf eigene Gefahr. Ein sorgfältiger Umgang mit den Spielgeräten wird vorausgesetzt.
  17. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

§ 6 Besondere Verhaltensregeln bei Nutzung der Wasseranlagen

  1. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung ohne Taschen gestattet.
  2. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Schwimmbecken ist untersagt.
  3. Beim Benutzen der Wasserattraktionen sollten Sie Rücksicht auf die anderen Badegäste nehmen.
  4. Die Benutzung von Sprunganlage und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Der Badegast hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur vom Freibadpersonal freigegeben werden.
  5. Beim Benutzen der Sprunganlage dürfen keine Schwimmhilfen (z. B. Schwimmflügel, Schwimmring, etc.) verwendet werden.
  6. Beim Springen muss von jedem Badegast darauf geachtet werden, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich unverzüglich verlassen werden.
  7. Wenn die Sprunganlage im Betrieb ist darf der Sprungbereich nicht durchschwommen werden.
  8. Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
  9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorcheln, etc.) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Schwimmbrillen (Augenschutzbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 7 Haftung

  1. Die Stadtwerke Calw GmbH haftet als Betreiber des Freibades Calw-Stammheim grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    (i) Dies gilt nicht für eine Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    (ii) im Falle von Schäden, für die die Stadtwerke Calw GmbH eine Garantie übernommen hat
    (iii) für den Fall, dass eine gesetzliche Vorschrift einen strengeren Haftungsmaßstab vorschreibt
    (iv) im Falle von Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner
    regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
    Soweit Kardinalpflichten fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und von der anderen Partei nicht beherrschbaren unmittelbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 gilt auch für die Parkplätze des Freibades abgestellten Fahrzeuge.
  3. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Freibad zu nehmen. Von unserer Seite werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haften wir nur nach den gesetzlichen Regelungen.
  4. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegasts, bei der Benutzung eines Garderobenschranks bzw. Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
  5. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der Betrag beträgt – soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich abweichend geregelt – 25,00 EUR. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

§ 8 Hausverbot, unbefugtes Betreten außerhalb der Öffnungszeiten

  1. Das Personal oder weitere Beauftragte des Freibads Calw-Stammheim üben das Hausrecht in Vertretung des Hausrecht-Inhabers aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Badegäste, die wiederholt trotz Abmahnung gegen die Haus- und Badeordnung, insbesondere die Pflichten aus § 5 und 6 dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle eines besonders schweren Verstoßes oder wenn eine Abmahnung keine Abhilfe verspricht, kann ein Hausverbot auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Das Eintrittsgeld wird im Falle eines Hausverweises nicht zurückerstattet.
  2. Person, die sich außerhalb der Öffnungszeiten Zugang ins Freibad verschaffen, machen sich strafbar und es wird gegen sie Anzeige erstattet.
  3. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

§ 9 Datenschutz

  1. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Freibades werden u.a. aus Sicherheitsgründen nach Maßgabe der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz videoüberwacht. Weitere Hinweise, insbesondere zu den genauen Zwecken und der Speicherdauer der Videoaufzeichnungen, finden Sie in dem entsprechenden Aushang zur Videoüberwachung.

§ 10 Einschränkungen des Betriebs

  1. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen der Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Freibades gerechnet werden muss. Es können einzelne Teilbereiche gesperrt bleiben. Nähere Informationen erhalten Sie an der Badekasse. Ein Erstattungs- oder Ermäßigungsanspruch im Hinblick auf den entrichteten Eintrittspreis, resultiert hieraus nicht.
  2. Die Benutzung des Freibades kann für besondere Anlässe eingeschränkt bzw. gesperrt werden. Die Badegäste werden über die eingeschränkte Nutzung bzw. Sperrung des Freibades über die Homepage, App, Zeitung und Aushang im Freibad frühzeitig informiert. Für eine in diesem Falle dennoch erworbene Eintrittskarte kann der Eintrittspreis nicht (zeitanteilig) rückerstattet oder ermäßigt werden. Dies gilt auch für die Saisonkarte.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB bedürfen keiner Form.
  2. Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bedingungen Calw.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke zeigt.

Anhang: Eintrittskarten

  1. Es sind folgende Eintrittskarten verfügbar
    a) Einzelkarte für einmaligen Besuch
    • Einzel-Tageskarte Erwachsene ab 18 Jahren
    • Einzel-Tageskarte Kinder und Jugendliche (4 bis 18 Jahre)
    • Einzel-Tageskarte ermäßigt für Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Bundesfreiwiligendienstleistende, sowie Schwerbehinderte (jeweils Nachweis am Eingang erforderlich)
    • Einzel-Abendkarte
    • Familienkarte (ermöglicht den Eintritt von zwei Erwachsenen und zwei gemeinsamer Kinder beider Erwachsener)
    b) Mehrfachticket für mehrmaligen Besuch (Wert = Anzahl möglicher Besuche)
    • 12-er, 50-er oder 100-er Karte für Erwachsene ab 18 Jahren
    • 12-er, 50-er oder 100-er Karte für Kinder und Jugendliche (4 bis 18 Jahre)
    • 12-er, 50-er oder 100-er Karte ermäßigt für Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Bundesfreiwiligendienstleistende, sowie Schwerbehinderte (jeweils Nachweis am Eingang erforderlich)
    c) Saisonkarte
    • Saisonkarte Kinder und Jugendliche (4 bis 18 Jahre)
    • Saisonkarte Erwachsene (ab 18 Jahre)
    • Saisonkarte ermäßigt für Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Bundesfreiwiligendienstleistende, sowie Schwerbehinderte (jeweils Nachweis am Eingang erforderlich)
  2. Die Kaufpreise für die Tickets verstehen sich inklusive der geltenden Umsatzsteuer.
  3. Die Öffnungszeiten und Abendtarif-Zeiten finden Sie auf unserer Homepage und als Aushang an der Kasse.
  4. Das Mehrfachticket erhalten Sie in Form einer Scheckkarte mit entsprechend darauf verbuchten Eintrittsmöglichkeiten.
  5. Die Einzelkarte für einmaligen Besuch berechtigt Sie zum einmaligen Aufenthalt in unserem Freibad zu den festgelegten Öffnungszeiten, bzw. im Falle des Abendtarifs zu den für den Abendtarif geltenden Badezeiten.
  6. Das Mehrfachticket kann im Umfang von 12, 50 oder 100 Besuchen (je nach erworbenem Wert) für einen Eintritt ins Freibad zu den festgelegten Öffnungszeiten, bzw. im Falle des Abendtarifs zu den für den Abendtarif geltenden Badezeiten eingelöst werden. Bei jedem Eintritt wird das Mehrfach-Ticket um einen möglichen Besuch entwertet.
  7. Noch nicht entwertete Einzeltickets und das Mehrfachticket (soweit noch nicht entwertet) sind übertragbar.
  8. Eine Rückgabe/Erstattung der Eintrittskarten aus Gründen, die nicht durch die Stadtwerke Calw GmbH verschuldet wurden, ist nicht möglich.
  9. Nach Verlassen des Freibads und Wiedereintritt muss ein neues Einzelticket gelöst bzw. das Mehrfach-Ticket erneut um einen Besuch entwertet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit beim Verlassen ein Nachweis zu erhalten (in der Regel in Form eines Armbandes), dass den Wiedereintritt am selben Tag bis zum Ende der Badezeit an diesem Tag ohne weiteres Einzelticket bzw. ohne weitere Entwertung des Mehrfachtickets um einen Besuch erneut ermöglicht.